Sicheres Arbeiten ist die höchste Verpflichtung eines Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitern. Dies verlangt die “Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV)”. Gefährdungsbeurteilungen in Verbindung mit Technische Regeln und Normen sowie Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften geben die Prüffristen und den Umfang der erforderlichen Prüfungen vor. Wer sich als Unternehmer an diese Vorgaben hält, ist auf der sicheren Seite… Nicht nur im Schadensfall – auch im ganz normalen Arbeitsleben. Regelmäßige Prüfungen sichern Ihre Investitionen: Sie stellen sicher, dass die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel technisch in Ordnung sind, alterungs- und verschleißbedingte Veränderungen festgestellt und dokumentiert werden, und dass bei vorschriftsmäßiger Bedienung keine erhöhten Gefährdungen davon ausgehen.
Folgende BetrSichV-Prüfungen und Untersuchungen führen wir für Sie durch:
• Elektrische Betriebsmittelprüfung gem. DGUV-V30
• DGUV-V70 an PKW, Transportern und LKW
• LKW-Ladebordwände
• Ladekräne
• Radlader
• Kompaktbagger
• Hebebühnen und Achsfreiheber
• Hubwagen
• Rolltore gem. ASR 1.7
• Gabelstapler
• Sonstige Betriebsmittel
Als Basis für die Prüfungen erstellen wir für Sie Gefährdungsbeurteilungen.