Erste-Hilfe und Notfallausbildung sind wichtige Themen in jedem Unternehmen: Nicht nur um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, sondern aus Verantwortung und Weitsicht.
Ersthelfer oder Betriebshelfer werden von den Berufsgenossenschaften in jedem Unternehmen gefordert. Die Ausbildung erstreckt sich über 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten und vermittelt in Theorie und Praxis folgende Inhalte:
- Allgemeine Verhaltensweisen beim Auffinden einer Person
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Herzdruckmassage
- Beatmung
- Stabile Seitenlage
- Blutungen
- Schock
- Knochenbrüche, Gelenkverletzungen
- Verbrennungen
- Verätzungen
- Vergiftungen
- Unfälle durch elektrischen Strom
- Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen
Nach der Grundausbildung folgt dann regelmäßig alle 2 Jahre die Fortbildung.
Die Ausbildung von Brandschutzhelfern erfolgt auf Grundlage der ASR A2.2 | Maßnahmen gegen Brände sowie DGUV Information 205-023. Neben der theoretischen Ausbildung über Brandentstehung, Feuerlöscher und Löschmittel, Flucht und Rettung, werden die Teilnehmer am Feuertrainer mit der Handhabung der Löschgeräte vertraut gemacht. Die Einweisung in den betrieblichen Aufgabenbereich, eine gemeinsame Begehung mit Begutachtung der Betriebssituation und abschließender Diskussion runden die Ausbildung ab.
Auch die Evakuierung muss sichergestellt sein: Evakuierungshelfer kümmern sich um diesen Teilbereich des Brandschutzes. Wichtig ist die möglichst breite Aufstellung: Doppelte Funktionen sollen vermieden werden. Das möglichst schnelle Verlassen des Gebäudes und das Eintreffen an der Sammelstelle mit Sicherstellen der Erstversorgung können gerne unter Mitwirkung der örtlichen Feuerwehr durchgeführt werden.
Mitarbeiterschulungen zu verschiedenen Arbeitssicherheitsthemen, jährliche Unterweisungen von Staplerfahrern usw. bereiten wir für Sie vor und unterstützen bei der Durchführung und Dokumentation.